Das Europäische Parlament hat das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) verabschiedet, das den Grundsatz der Geräteneutralität einführt. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, um das Recht der Endnutzer, ihr eigenes Gerät und Betriebssystem zu verwenden und dabei den Zugang von Betriebssystemen mit Freier Software zu den dominierenden Plattformen zu gewährleisten.
Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) schützt die Nutzer, da es engere Vorgaben für vorinstallierte Anwendungen macht, die Bindung an einen bestimmten Anbieter verhindern soll und die Übertragbarkeit von Daten in Echtzeit fordert. Leider wurde bei der Abstimmung des Gesetzes die Festlegung offener Standards als Voraussetzung für die Definition der Interoperabilität nicht in Betracht gezogen wurde.
Das Gesetz über digitale Märkte legt eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest. Unternehmen sind als Gatekeeper anzusehen, wenn sie
- eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehaben und in mehreren EU-Ländern aktiv sind,
- über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbinden,
- eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung haben (oder bald haben werden), d. h. langfristig stabil sind.
Gatekeeper-Plattformen dürfen beispielsweise in Zukunft nicht mehr:
- Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln,
- Verbraucher/innen daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden,
- Nutzer/innen daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen.
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