Recht auf Vergessenwerden in Suchmaschinen – Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Ein Ehepaar wollte erreichen, dass mehrere kritische Berichte über ihre Tätigkeit in der Finanzbranche nicht mehr in den Ergebnissen der Suche bei Google erscheinen, wenn man ihre Namen in der Suchmaschine eingibt. Der Bundesgerichtshof hat am 23.05.23 entschieden, dass Suchmaschinen solchen Anträgen nur dann nachkommen müssen, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass die Suchergebnisse offensichtlich falsche Angaben enthalten. Die Suchmaschinenbetreiber sind nicht verpflichtet, Fälle fragwürdiger Berichterstattung selbst zu ermitteln und die Betroffenen hierüber zu unterrichten.

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