Der Handel ist rechtlich verpflichtet, bei Verkaufsgesprächen für Telekommunikationsverträge ein Produktinformationsblatt vorzuhalten, das über die wichtigsten Details der angebotenen Leistung und des Preises informiert. Nach Stichproben der Verbraucherzentrale wird diese Informationspflicht erheblich vernachlässigt. Mehr lesen Sie hier auf der WWW-Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Apple kontra Fahrradweg – Wie bitte?
Das Unternehmen Apple kennt beim Schutz seines markenrechtlich geschützten Logos keinen Spaß, das bekam jetzt ein Touristikverband im Rheinland zu spüren. Die Rhein-Voreifel-Touristik hatte in ihrem Logo für ihre „Apfelroute“ – einen Radweg, der von sechs Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis betrieben wird – einen stilisierten Apfel verwendet und muss sich nun mit dem amerikanischen Unternehmen rechtlich … Weiterlesen …