Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sofern Daten von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden, gelten die strengen Regeln und teils drakonischen Strafandrohungen der DSGVO grundsätzlich nicht (Art. 2. Abs. 1 DSGVO). Allerdings gilt diese sog. „Haushaltsausnahme“ nur solange, wie bei der Verarbeitung der Daten kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
MONDO meets Bildungscampus – Sommerfest 2026 – Volkshochschule Karlsruhe
Beim Sommerfest „MONDO meets Bildungscampus – ein Sommerfest für alle“ auf dem Areal des Bildungscampus West in Karlsruhe werden am 11. Juli 2026 in einem bunten Programm „Schnupperangebote“ aus vielen Themenbereichen präsentiert. Dazu gehören auch meine Vorträge: Schutz der Identität im Internet – es darf eben nicht jeder alles von Ihnen wissen – Kurzvortrag „Ich … Weiterlesen …