Weitergabe von Kontaktdaten in Kurzmitteilungsdiensten kann unzulässig sein
Einige der zwischenzeitlich sehr beliebten Kurzmitteilungsdienste lesen ungefragt die Adressbücher der Mobilgeräte aus und übermitteln damit auch Daten von Menschen, die den Dienst überhaupt nicht nutzen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat nun ein bemerkenswertes Urteil in Zusammenhang mit der elterlichen Aufsichtspflicht, aber auch mit der Nutzung von Kurzmitteilungsdiensten („Messengern“) gesprochen. Das Urteil des Gerichts finden … Weiterlesen …