Das geht Sie nichts an … oder vielleicht doch?

„noyb“ steht für „none of your business“, bedeutet auf Deutsch schlicht: „das geht Sie nichts an“ und ist der Name einer Organisation, die es Privatleuten ermöglichen soll, ihre Datenschutzrechte durchzusetzen. Ein Bericht in ZEIT-Online erklärt die Hintergründe und zur Webseite der Organisation geht es hier.  

Weitergabe von Kontaktdaten in Kurzmitteilungsdiensten kann unzulässig sein

Einige der zwischenzeitlich sehr beliebten Kurzmitteilungsdienste lesen ungefragt die Adressbücher der Mobilgeräte aus und übermitteln damit auch Daten von Menschen, die den Dienst überhaupt nicht nutzen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat nun ein bemerkenswertes Urteil in Zusammenhang mit der elterlichen Aufsichtspflicht, aber auch mit der Nutzung von Kurzmitteilungsdiensten („Messengern“) gesprochen. Das Urteil des Gerichts finden … Weiterlesen …

Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt WhatsApp

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen WhatsApp Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, weil WhatsApp aus Sicht des vzbv widerrechtlich Daten sammelt und an Facebook weitergeben kann. Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer, dass WhatsApp laut Nutzungsbedingungen Daten von WhatsApp-Nutzern unabhängig davon an Facebook weitergeben kann, ob die Nutzer überhaupt einen Facebook-Zugang haben auch die Telefonnummern von … Weiterlesen …

Die meisten Cyberangriffe stammen aus Russland und China

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) registriert immer mehr ausländische Cyberangriffe. Die Zahl der sogenannten Auslandstaten, also Cyberstraftaten die aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort aus verübt wurden und zu Schäden in Deutschland führten, ist laut BKA im Jahr 2023 um rund 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Das BKA spricht von einer steigenden Tendenz … Weiterlesen …