Ein Hotel in Kärnten, Österreich, hat erfolgreich ein „virtuelles Hausverbot“ gegen eine Frau durchgesetzt, die Tausende von Webseitenbetreibern wegen der Nutzung von Google Fonts abgemahnt hatte. Diese Abmahnungen beinhalteten jeweils eine Forderung von 190 Euro Abmahngebühren, die von Gerichten als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden. Gegen die Abmahnung ging das Hotel gerichtlich vor und der Anwalt des Hotels, erreichte dort die Entscheidung, der Frau ein virtuelles Hausverbot zu erteilen, was bedeutet, dass sie die Website des Hotels nicht mehr aufrufen darf. Trotz des ergangenen Urteils haben die Frau und ihr Anwalt Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Der Fall sorgte erstmals im Sommer 2022 für Aufsehen, als die Frau namens Eva Z. im Namen einer Mandantin rund 33.000 Websitebetreiber in Österreich wegen der Verwendung von Google Fonts abmahnte. Dabei argumentierte sie, dass die Fonts gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstießen, da sie eine Verbindung zu Google-Servern herstellen.
Die Abmahnwelle, die von der Frau und ihrem Anwalt initiiert wurde, erwies sich als rechtsmissbräuchlich, wie bereits in einem vorherigen Gerichtsverfahren festgestellt wurde. Trotz fehlender Beweise für Schäden durch die Verwendung von Google Fonts versuchten sie, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Einige der von der Frau abgemahnten Webseiten führten zu skurrilen Fällen, wie beispielsweise die Abmahnung der verstorbenen Hildegard von Bingen. Die Frau forderte Schadenersatz von der historischen Figur, die von 1098 bis 1179 in der heutigen Rheinland-Pfalz lebte, weil angeblich ihre Webseite gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen habe. Solche absurd anmutenden Fälle verdeutlichen die Überdehnung der Abmahnpraxis.
Quellen:
– DERSTANDARD vom 05.04.24
– heise online vom 05.04.24
– winfuture vom 05.02.24