Vorsicht beim Abschluss von Mobilfunkverträgen im Laden – Informationspflicht wird häufig vernachlässigt

Der Handel ist rechtlich verpflichtet, bei Verkaufsgesprächen für Telekommunikationsverträge ein Produktinformationsblatt vorzuhalten, das über die wichtigsten Details der angebotenen Leistung und des Preises informiert. Nach Stichproben der Verbraucherzentrale wird diese Informationspflicht erheblich vernachlässigt. Mehr lesen Sie hier auf der WWW-Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Außerdem verschleiern die Anbieter in den Produktinformationsblättern zuweilen die wahren Kosten. Achten Sie z.B. auf die Formulierung „in deutsche Netze“; dies könnte bedeuten, dass Sie im Ausland den Vertrag nicht nutzen können. Tipps hierzu gibt die WWW-Seite „Finanztipp“, die Sie hier erreichen.