Der Handel ist rechtlich verpflichtet, bei Verkaufsgesprächen für Telekommunikationsverträge ein Produktinformationsblatt vorzuhalten, das über die wichtigsten Details der angebotenen Leistung und des Preises informiert. Nach Stichproben der Verbraucherzentrale wird diese Informationspflicht erheblich vernachlässigt. Mehr lesen Sie hier auf der WWW-Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
EU macht Druck und Facebook gibt nach
Facebook hat am 9.4.19 nach intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission angekündigt, die Nutzungsbedingungen für das soziale Netzwerk transparenter zu gestalten. Es soll klar und verständlich dargestellt werden, wie das Unternehmen Daten von Nutzern einsetzt, um Profile über die Mitglieder zu erstellen und gezielte Werbeanzeigen zu schalten. Außerdem soll Facebook klarstellen, welche Dienste zusammen mit personenbezogenen … Weiterlesen …