01830 – Gegen die Macht der Digitalkonzerne – Alternative Software und Dienste

Worum geht es?

Gegen die Macht der Digitalkonzerne – Alternative Software und Dienste – Einleitung

Die Marktmacht großer Digitalkonzerne hat eine unübersehbar hohe Bedeutung erlangt. Diese Unternehmen dominieren nicht nur ihre jeweiligen Branchen, sondern haben auch tiefgreifenden Einfluss auf unsere täglichen Lebensgewohnheiten und Entscheidungsprozesse. Ein zentrales Element ihrer Macht liegt häufig im Sammeln und Analysieren von Daten. Durch die Auswertung riesiger Datenmengen, die wir ihnen leider nur zu oft leichtfertig überlassen, können diese Unternehmen nicht nur ihr eigenes Geschäft optimieren, sondern auch detaillierte Einblicke in das Verhalten und die Vorlieben von Konsumenten gewinnen. Dies wirft auch die Frage auf, in welchem Maße Dritte – von Regierungen, staatlichen Institutionen und anderen Staaten bis hin zu politischen Parteien und Organisationen – diese gesammelten Daten nutzen, um von der Marktmacht der Großunternehmen zu profitieren.

Die großen Digitalkonzerne definieren zudem maßgeblich die Art und Weise der Steuerung von Software und Diensten (Benutzeroberfläche), die Datenformate, Möglichkeiten zum Austausch von Daten und die Nutzung von alternativen Diensten oder Software anderer Anbieter. Die von der Macht der Digitalkonzerne ausgehende Wirkung ist oft weder mit Staatszielen wie dem der Wettbewerbsgleichheit, als auch dem des Schutzes der Privatsphäre der Bürger in Einklang zu bringen.

Digitale Souveränität, Wahlfreiheit und Digitale Integrität

Diejenigen, die ihre grundlegende Freiheit aufgeben würden, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.

 

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety..
Benjamin Franklin, US-amerikanischer Staatsmann, Naturwissenschaftler und Schriftsteller

Digitale Souveränität

Digitale Souveränität bezieht sich hauptsächlich auf die Fähigkeit und Möglichkeiten von Staaten oder Organisationen, weniger von Einzelpersonen, ihre digitalen Ressourcen und Infrastrukturen unabhängig, selbstbestimmt und sicher zu nutzen und zu kontrollieren.

Dazu können gezählt werden:

  • Technologische Unabhängigkeit – Nutzung und Entwicklung eigener Technologien, um Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern zu vermeiden;
  • Regulatorische Kontrolle – Erlass und Durchsetzung eigener digitaler Gesetze und Vorschriften;
  • Cybersicherheit – Schutz vor Cyberbedrohungen durch eigene Sicherheitsmaßnahmen;
  • Datenkontrolle – die Fähigkeit, eigene Daten zu besitzen, zu verwalten und zu schützen;
  • Beispiel: Ein Land entwickelt und nutzt eigene Cloud-Dienste, um sicherzustellen, dass die Daten seiner Bürger innerhalb des Landes bleiben und nicht von ausländischen Diensten abhängig sind.

Wahlfreiheit

Wahlfreiheit ist ein grundlegendes Recht in einer freien demokratischen Gesellschaft. In der digitalen Welt bezieht sie sich auf die Möglichkeit, zwischen verschiedenen digitalen Diensten, Produkten und Anbietern frei wählen zu können und Entscheidungen ohne unzulässigen äußeren Druck, Manipulation oder Zwang zu treffen.

Dazu können gezählt werden:

  • Vielfalt der Anbieter – Existenz verschiedener Anbieter und Dienstleistungen auf dem Markt;
  • Fairer Wettbewerb, vor allem hinsichtlich der Einschränkung von Monopolunternehmen, Interoperabilität von Technik und Netzneutralität;
  • Nutzerautonomie – Fähigkeit der Nutzer, nach eigenen Präferenzen zu entscheiden und bei Bedarf den Anbieter zu wechseln;
  • Vermeidung von Manipulation, Beeinflussung, Täuschung oder Übervorteilung (z. B. durch Framing, Dark Pattern, Nudging, …);
  • Freiheit, persönliche Daten zu kontrollieren und zu schützen;
  • Transparenz – Verfügbarkeit klarer Informationen über die verschiedenen Optionen, um informierte Entscheidungen zu treffen; Zugang zu Informationen zum Schutz vor Gefährdungen der persönlichen Sicherheit und Gesundheit;
  • Recht auf eine unabhängige Lebensführung, Nachhaltigkeit, einer gelebten Verantwortungskultur, dem Zugang zu wichtigen Informationen sowie einer am Gemeinwohl ausgerichteten und gerechten Gestaltung der Digitalisierung;
  • Beispiel: – Ein Verbraucher kann zwischen verschiedenen Internetanbietern wählen und hat die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln, wenn ein anderer bessere Konditionen oder Dienstleistungen bietet.

Quellen:
– Europäische Kommission – Europäische digitale Rechte und Grundsätze
Berliner Erklärung zur Digitalen Gesellschaft und wertebasierten digitalen Verwaltung

Wahlfreiheit schafft damit eine der wesentlichen Voraussetzungen für Digitale Souveränität. Diese kann nur dann wahrgenommen werden, wenn die Nutzung von Software und Diensten nicht fremdbestimmt ist und ein Wechsel zu anderen Produkten oder Diensten jederzeit möglich ist.

Digitale Integrität

Digitale Integrität wird auch als „digitale Unversehrtheit(lat.: integritas = unbeschädigter, unverdorbener Zustand) bezeichnet. In Bezug auf die IT-Sicherheit wird der Begriff Integrität in Zusammenhang mit der  Unversehrtheit und Korrektheit digitaler Daten und Systeme verwendet. Unter der digitalen Integrität werden jedoch weitere Schutzgüter eingeordnet. Angesicht der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern können auch die Wahlfreiheit und die Informationsfreiheit als Garanten einer digitalen Unversehrtheit gesehen werden.

Schutzgüter digitale Integrität / digitale Unversehrtheit

(IT-)Sicherheit

Technik, Daten, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit

Schutz der Privatsphäre

Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wahlfreiheit

Freie Auswahl von Angeboten, Abwesenheit von Manipulation

Informations­freiheit

Zugang zu amtlichen Informationen

Der Begriff „digitale Integrität“ sowie die angezeigten Schutzgüter gelten in ihrer jeweiligen Bedeutung als allgemein anerkannt. Der Begriff Schutzgüter umfasst alles, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Wertes vor einem Schaden bewahrt werden soll. Dazu könnten auch wirksame Regeln und Maßnahmen gegen Bedrohungen wie Hass und Hetze im Internet oder Cybermobbing gezählt werden.

Denk- und Verhaltensmuster als Hemmnisse für digitale Souveränität

Still, a man hears what he wants to hear
And disregards the rest.
Noch immer hört ein Mann nur, was er hören will
und überhört den Rest.
Aus „The Boxer“ – Simon & Garfunkel, 1969

Neben technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen spielen auch eingefahrene Gewohnheiten und vertraute Denkmuster eine Rolle dabei, ob und wie Menschen digitale Technologien verwenden oder lieber vermeiden. Solche innere Hürden machen sich oft kaum bemerkbar und werden im Alltag selten hinterfragt. Sie können jedoch maßgeblich dazu beitragen, dass bestehende Handlungsspielräume nicht ausgeschöpft werden. Ein besseres Verständnis dieser Muster kann helfen, die Bedingungen für informierte und souveräne Entscheidungen zu verbessern.

Das Privacy Paradox

Das Phänomen, dass Internetnutzer zwar theoretisch großen Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen, in der Praxis jedoch bereit sind, diesen Schutz zugunsten der Bequemlichkeit und der Nutzung beliebter Dienste zu vernachlässigen, ist derart weit verbreitet, dass dafür bereits ein eigener Begriff gebildet wurde: das Privacy Paradox („Privacy“ entspricht im Englischen der Bedeutung der Begriffe „Datenschutz“ bzw. „Schutz der Privatsphäre“).

Die „erlernte Hilflosigkeit“ oder „Der angekettete Elefant“

Der Begriff „erlernte Hilflosigkeit“ beschreibt ein psychologisches Muster, das laut der Neurowissenschaftlerin Prof. Dr. Maren Urner dann entsteht, wenn Menschen über längere Zeit erleben, dass ihre Handlungen keinen Unterschied machen – sie also das Gefühl entwickeln, Veränderungen seien ohnehin zwecklos.

Dieses Gefühl betrifft häufig gerade ältere Menschen im Umgang mit digitaler Technik – typische Sätze, die das ausdrücken sind:

  • „Das kapiere ich doch nie“,
  • „Ich habe doch keine Ahnung von Computern“
  • „Was kann ich alleine denn schon ausrichten?“
  • „Das nutzen doch alle …“

Aber: Dieses Muster ist nicht festgeschrieben – es ist ebenfalls erlernt und kann somit auch verlernt werden. Erste positive Erfahrungen, einfache Zugänge und verständliche Alternativen – wie viele moderne Open-Source-Lösungen sie bieten – können helfen, Vertrauen zurückzugewinnen und die eigene Selbstwirksamkeit wiederzuentdecken. Der Mut zur kleinen Veränderung ist oft der erste Schritt zu größerer digitaler Souveränität.

Die Geschichte „Der angekettete Elefant“ aus Jorge Bucays Buch „Komm, ich erzähl dir eine Geschichte“ illustriert, wie frühere Erfahrungen und erlernte Überzeugungen uns daran hindern können, unsere tatsächlichen Fähigkeiten zu erkennen und zu nutzen.

Der angekettete Elefant

Eine Erzählung von Jorge Bucay aus dem Buch „Komm, ich erzähle Die eine Geschichte“

Als Kind fragt sich der Erzähler, warum der riesige Elefant im Zirkus nicht einfach davonläuft – immerhin ist er stark genug, um den dünnen Pflock im Boden, an den er angebunden ist, mühelos herauszureißen. Trotzdem bleibt der Elefant ruhig stehen, rührt sich nicht – selbst wenn er angefeuert wird. Viele Jahre später erfährt der Erzähler die plausible Erklärung:

„Der Elefant ist von klein auf an den Pflock im Boden gebunden. Damals war er noch unerfahren und schwach und konnte sich nicht befreien. Trotz aller Anstrengung schaffte er es nicht.“

Er hat sich als Jungtier immer wieder bemüht, sich loszureißen, doch seine Kraft reichte nicht aus. Irgendwann gab er auf – und vergaß, es je wieder zu versuchen.

„Er hat sich nie wieder bemüht, sich zu befreien. Er hat nie wieder an seine Kraft geglaubt.“

Der Elefant bleibt also auch als ausgewachsenes, starkes Tier an dem kleinen Pflock und dem dünnen Seil, weil er sich an seine erlernte Hilflosigkeit erinnert – nicht an seine tatsächliche Stärke.

Die Geschichte verweist darauf, dass Menschen – ähnlich wie der Elefant – mitunter an Einschränkungen festhalten, die aus früheren Erfahrungen stammen, obwohl die tatsächlichen Voraussetzungen sich längst verändert haben. Die Annahme, bestimmte Dinge seien grundsätzlich nicht möglich, bleibt bestehen, auch wenn sie objektiv nicht mehr zutrifft. Tatsächlich vorhandene Spielräume werden nicht genutzt – nicht aus tatsächlicher Unmöglichkeit, sondern aufgrund langjähriger Gewohnheit oder fehlender Erprobung.

Die Geschichte steht sinnbildlich für viele Situationen im Leben – auch für den Umgang mit dem von Menschen verursachten Klimawandel, Technik oder Veränderungen im Beruf: Wenn wir oft genug gehört oder erlebt haben, dass wir etwas nicht können, verlernen wir irgendwann, es überhaupt zu versuchen. Doch wie der Elefant haben auch wir längst die Kraft – wir müssen nur wieder an sie glauben.

Chancen und Nutzen für Private und Kleinunternehmen

Eine Abkehr von der naiven, zuweilen dem Verhalten von Lemmingen gleichenden Sorglosigkeit („… das nutzen doch alle …“) bei der Nutzung der Angebote der Monopolanbieter erfordert einen gewissen Aufwand – da gibt es nichts zu beschönigen.

Die Alternativen erfordern zumeist „einen Schritt mehr“ zu gehen – der sich jedoch lohnt! Sie kosten mitunter – im angemessenem Rahmen – etwas Geld.

Zweifellos hängt die Marktmacht der Gatekeeper von der Anzahl der Nutzer deren Produkte ab. Dem oft geäußerten Argument „… was kann ich schon ausrichten …“ steht entgegen, dass es schon genügt, sich des persönlichen Vorteils bei der Nutzung alternativer Software und Dienste bewusst zu werden.

Die erfolgreiche Nutzung alternativer Software und Dienste setzt voraus, zunächst alte Gewohnheiten abzulegen und sich neu zu orientieren – weg von der  Maxime:
⇒ „wo muss ich drauf drücken“, also „wie mache ich das“,
hin zu der Frage:
⇒ „was mach ich da gerade, mit welchen Daten oder mit welchem Werkzeug, aus einem Angebot mehrerer?“.

Die Chancen, für den eigenen Bedarf passende alternative Software, Dienste oder Hardware zu finden, sind jedoch geradezu riesig. Deren Nutzung ist im Grunde nicht schwer, allenfalls zu Beginn etwas unbequem.

Entscheidungen und Maßnahmen von Seiten öffentlicher Institutionen

Regulierung global agierender Digitalunternehmen

Die EU-Kommission hat sechs Technologiekonzerne mit 22 ihrer Produkte als sogenannte Gatekeeper („Türwächter“) ausgemacht. Deren Software bzw. Dienste basieren häufig auf datengetriebenen Geschäftsmodellen, d.h., auf der Ausforschung der Nutzer und der Vermarktung deren Daten.

Infografik: Wen betrifft der Digital Markets Act? | Statista
Mehr zu diesem Thema finden Sie auch hier und weitere Infografiken finden Sie auf den Webseiten von Statista.

Die Unternehmen müssen zwar auf Basis des Gesetzes über digitale Märkte Maßnahmen ergreifen, die ihre marktbeherrschende Position schwächen sollen. Trotzdem dürfte sich an der Marktmacht der Gatekeeper wenig ändern, solange derart viele Menschen allein deren Dienste nutzen.

Vergesst nicht, dass es viel einfacher ist, um Vergebung zu bitten, als eine Erlaubnis zu kriegen. In dieser Welt der Computer ist es das Beste, Dinge einfach zu tun.“
Zitat wird der US-amerikanischen Computerpionierin Grace Hopper zugeschrieben

Ein freiwilliges Einlenken kann von den kommerziellen Anbietern nicht erwartet werden, denn solange es ihnen niemand verbietet, sie keine hohen Strafen zahlen müssen und ihre bisherige Praxis hohe Profite verspricht, besteht wenig Anreiz, ihr Vorgehen zu ändern.

Kartell- und Wettbewerbsverfahren in Europa und den USA

Regierungen und politische Parteien üben bislang immer noch zu wenig Druck auf Digitalkonzerne aus, da sie befürchten, dass strengere Regulierungen negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wachstum und die Innovationskraft der Wirtschaft haben könnten.

Aber immerhin haben die USA (von Vorgängerregierungen in den letzten Jahren eingeleitet) und die Europäische Union nun (Stand April 2025) aus verschiedenen Gründen Verfahren gegen die Unternehmen Apple Inc., Alphabet Inc. / Google LLC und Meta Platforms, Inc. eingeleitet.

Initiativen zur Stärkung der digitalen Souveränität in Deutschland

Es darf daher nicht allein auf Regelungen zur Kontrolle oder auf Verbote von Seiten des Staates oder der Europäischen Union gewartet werden.

Deutschland betreibt mit dem Zentrum Digitale SouveränitätZenDiS eine Einrichtung, welche die digitale Unabhängigkeit Deutschlands stärken und die Abhängigkeit von ausländischen Technologien reduzieren soll. Das Zentrum fördert die Entwicklung und Nutzung von sicheren, vertrauenswürdigen und transparenten digitalen Lösungen und wird dabei sowohl von öffentlichen Institutionen als auch privaten Unternehmen unterstützt. Ziel ist es, die digitale Innovationskraft zu steigern und gleichzeitig die Kontrolle über kritische digitale Infrastrukturen zu gewährleisten.

Nicht nur Private und kleinere Unternehmen sollten vermehrt die Nutzung alternativer Software und Dienste in Erwägung ziehen. Bund und Länder, andere staatliche Institutionen, Organisationen und Behörden sollten vielmehr die Förderung der Entwicklung, des Betriebs und des Einsatzes der alternativen Systeme in weitaus größerem Maße als bisher auf ihre Fahnen schreiben. Immerhin gibt es dafür durchaus einige Mut machende Beispiele.

Bund und Länder – OpenDesk – souveräner Arbeitsplatz

OpenDesk ist eine vom ZenDiS (s.o.) entwickelte Open-Source-Office- und Kollaborationssuite, die speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten ist. Sie vereint bewährte Open-Source-Komponenten wie Nextcloud, Collabora Online, Element, OpenProject, Open-Xchange, XWiki, Nordeck und Univention in einer einheitlichen Benutzeroberfläche. OpenDesk bietet Funktionen für E-Mail, Kalender, Dateiablage, Textverarbeitung, Projektmanagement, Videokonferenzen, Chat und Wissensmanagement. Die Software ist sowohl als Community-Edition über die Plattform openCoDE als auch als Enterprise-Edition verfügbar, die entweder selbst gehostet oder als SaaS-Lösung über den deutschen Cloud-Anbieter STACKIT betrieben werden kann. Aktuell (April 2025) wird openDesk bereits von mehreren Behörden produktiv eingesetzt, darunter die BWI GmbH für die Bundeswehr.

Schleswig-Holstein – Einsatz von Linux und Libre Office

Schleswig-Holstein plant, bis 2026 alle 25.000 PCs der Landesverwaltung auf LibreOffice umzustellen und von Windows zu Linux zu migrieren. Seit August 2024 ist das Open Document Format (ODF) der verbindliche Standard für Dokumente, wobei Microsoft Office bis Oktober 2025 parallel nutzbar bleibt. Die Migration wird durch ein dreistufiges Supportmodell unterstützt, an dem mehrere deutsche Unternehmen beteiligt sind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Abhängigkeit von proprietären Anbietern zu reduzieren, die Kontrolle über IT-Systeme zu erhöhen und langfristig Kosten zu senken.

Baden-Württemberg – Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte

Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) in Baden-Württemberg bietet rund 130.000 Lehrkräften an etwa 4.000 Schulen ein einheitliches, digital souveränes und datenschutzkonformes Office-Paket, das auf Open-Source-Komponenten basiert

Baden-Württemberg – Messenger für Lehrkräfte

Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eine Lizenz des Messengers Threema Work Education zur dienstlichen Kommunikation zur Verfügung. Threema ist als Ende-zu-Ende-verschlüsselter Messenger zur Nutzung auf Smartphones, Tablets und Desktop-Geräten ein Baustein der Digitalen Bildungsplattform Baden-Württemberg.

Stadt Freiburg – Nutzung von Nextcloud

Freiburg nutzt die Open-Source-Software Nextcloud für die Verwaltung und den Austausch von Dateien innerhalb der Stadtverwaltung. Nextcloud bietet eine datenschutzfreundliche Alternative zu kommerziellen Cloud-Diensten und unterstützt die Stadt dabei, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.