Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sofern Daten von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden, gelten die strengen Regeln und teils drakonischen Strafandrohungen der DSGVO grundsätzlich nicht (Art. 2. Abs. 1 DSGVO). Allerdings gilt diese sog. „Haushaltsausnahme“ nur solange, wie bei der Verarbeitung der Daten kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Kreditverträge und Bankdaten offen zugänglich – gravierende Sicherheitslücken bei Verivox und Check24
Bei den Vergleichsportalen Check24 und Verivox wurden gravierende Datenlecks aufgedeckt, wie dpa und Heise Online berichten. Kunden konnten auf sensible Daten wie Namen, Adressen, Einkommen und Bankdaten anderer Nutzer zugreifen. Durch simple Anpassungen der Internetadressen konnten bei beiden Portalen fremde Kreditangebote, Darlehensverträge samt Einkommensauskunft und Kontonummer heruntergeladen werden. Bei Check24 gab es zudem eine zweite … Weiterlesen …