Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sofern Daten von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden, gelten die strengen Regeln und teils drakonischen Strafandrohungen der DSGVO grundsätzlich nicht (Art. 2. Abs. 1 DSGVO). Allerdings gilt diese sog. „Haushaltsausnahme“ nur solange, wie bei der Verarbeitung der Daten kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Elon Musk kritisiert fehlenden Datenschutz bei WhatsApp
Elon Musk behauptete auf X (ehemals Twitter), dass WhatsApp Nacht für Nacht die Daten seiner Nutzer exportiere. Will Cathcart, der Leiter von WhatsApp bei Meta Platform, Inc, widersprach dem und erklärte, dass WhatsApp-Nachrichten verschlüsselt seien und nicht exportiert würden. Obwohl Musk von Nutzerdaten und nicht von Nachrichten sprach, haben einige Sicherheitsexperten ihm teilweise Recht gegeben. … Weiterlesen …