WhatsApp: Bundesjustizministerin fordert Offenlegung der Schnittstellen

Viele Messengerdienste funktionieren – wie übrigens auch E-Mail – nach dem „föderativen Modell“ (engl. „Federation“). Dies bedeutet, dass Nutzer aller hier zum Einsatz kommenden Apps und Dienste miteinander kommunizieren können, egal, welche App, welche Art von Computer oder Betriebssystem oder welcher Diensteanbieter  zum Einsatz kommt. Die „geschlossenen Systeme“, bei denen nur mit Nutzern, die den … Weiterlesen …

Hierauf sollten Sie bei Kurznachrichtendiensten achten

Der „Verbraucherzentrale – Bundesverband“ weist auf rechtliche Probleme bei der Nutzung bestimmter Kurznachrichtendienste / Messenger hin.  

Drittanbietersperre schützt vor ungewollten Abonnements

Viele Leistungen werden durch eingeblendete  Werbung finanziert. Leider reicht zuweilen ein versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer „Abo-Falle“ zu landen. Mit einer „Drittanbietersperre“ verhindern Sie, dass mit Ihrer Telefonrechnung andere Leistungen, als die Telefongebühren abgebucht werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf dieser Webseite der Verbraucherzentralen.

Unerwartete Post vom Inkassobüro?

Dahinter steckt zuweilen blanker Betrug. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Sie prüfen, ob die Forderung rechtens erscheint. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der mit dem Link verbundenen Webseite..  

Manche „sozialen Netzwerke“ verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht

Der Verbraucherzentrale – Bundesverband informiert auf seiner Webseite über ein Gerichtsurteil (16.01.2018, Kammergericht Berlin) zur teils unzulässigen Praxis von Betreibern „sozialer Netzwerke“ im Umgang mit den privaten Daten von Internetnutzern.

Was neugierige Bäckereien und manche Internetdienste gemeinsam haben

Mit einem Video macht die Stiftung Warentest auf die rigorose Sammlung von persönlichen Daten in Apps, bei der Nutzung von Webseiten oder von Internetdiensten, z.B. bei der Benutzung bestimmter Kurznachrichtendienste (Messenger / Instant Messaging) aufmerksam. Einen Bericht des „Handelsblatts“ finden Sie hier und das Video bei youtube.com (dänisch mit deutschen Untertiteln).  

Das geht Sie nichts an … oder vielleicht doch?

„noyb“ steht für „none of your business“, bedeutet auf Deutsch schlicht: „das geht Sie nichts an“ und ist der Name einer Organisation, die es Privatleuten ermöglichen soll, ihre Datenschutzrechte durchzusetzen. Ein Bericht in ZEIT-Online erklärt die Hintergründe und zur Webseite der Organisation geht es hier.  

Weitergabe von Kontaktdaten in Kurzmitteilungsdiensten kann unzulässig sein

Einige der zwischenzeitlich sehr beliebten Kurzmitteilungsdienste lesen ungefragt die Adressbücher der Mobilgeräte aus und übermitteln damit auch Daten von Menschen, die den Dienst überhaupt nicht nutzen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat nun ein bemerkenswertes Urteil in Zusammenhang mit der elterlichen Aufsichtspflicht, aber auch mit der Nutzung von Kurzmitteilungsdiensten („Messengern“) gesprochen. Das Urteil des Gerichts finden … Weiterlesen …

Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt WhatsApp

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen WhatsApp Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, weil WhatsApp aus Sicht des vzbv widerrechtlich Daten sammelt und an Facebook weitergeben kann. Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer, dass WhatsApp laut Nutzungsbedingungen Daten von WhatsApp-Nutzern unabhängig davon an Facebook weitergeben kann, ob die Nutzer überhaupt einen Facebook-Zugang haben auch die Telefonnummern von … Weiterlesen …

Mobilfunktarife – Durchblick im Gebührendschungel

Das Angebot von Tarifen für Mobilfunkgeräte ist kaum zu überblicken oder zu durchschauen. Die Verbraucherzentralen, die Stiftung Warentest und einige Computerzeitschriften bieten Informationen und Hilfen für die Wahl des für Sie geeigneten Mobilfunktarifs an. Die mit den nachfolgenden Links verknüpften Seiten öffnen sich jeweils in einem neuen Browserfenster oder -Tab. Hinweise und Tipps der Verbraucherzentralen … Weiterlesen …