Die sogenannte „Signal-Affäre“ ist in Wahrheit keine Affäre um Signal, sondern ein klassischer Fall von Fehlgebrauch und mangelnder digitaler Kompetenz auf höchster Ebene. Der Dienst und die App Signal selbst ist eine gute Messengeranwendung für vertrauliche private Kommunikation – vorausgesetzt, sie werden im dafür vorgesehenen Rahmen genutzt. Ähnlich einzustufen ist der schweizerische Dienst bzw. die App Threema. Für Regierungen, Militärs oder Sicherheitsbehörden gelten jedoch andere Regeln. Kommerzielle Kommunikationstools dürfen nicht für sicherheitsrelevante Zwecke eingesetzt werden. Hierfür sind die durchaus vorhandenen, speziell abgesicherten und kontrollierten Systeme einzusetzen.
Kommunikation
Wie sicher fühlen sich die Menschen im digitalen Raum?
Nach einer repräsentativen forsa-Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) fühlen sich fast die Hälfte der Menschen in Deutschland hinsichtlich digitaler Anwendungen bzw. im Internet nicht sicher. Der Verbraucherreport 2024 des Verbandes führt Mängel, Risiken und Gefahren vor allem zurück auf: die Steigerung von Beschwerden über Fakeshops um 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 7.000 Fälle … Weiterlesen …
Abmeldung von Werbe-E-Mail muss formlos und mit sofortiger Wirkung möglich sein
Eine Entscheidung des Landgerichts Paderborn stärkt die Rechte der Empfänger von unerwünschter E-Mail-Werbung. Ein Kunde hatte bei einem Online-Reiseanbieter eine Reise gebucht. Eine ausdrückliche Einwilligung in Werbemails erteilte der Kunde nach eigenen Angaben nicht, den Gegenbeweis konnte der Reiseanbieter nicht erbringen. Dennoch erhielt der Kunde anschließend wiederholt Werbemails des Reisebüros. Dieses verwies dazu auf seine … Weiterlesen …
Manche „sozialen Netzwerke“ verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht
Der Verbraucherzentrale – Bundesverband informiert auf seiner Webseite über ein Gerichtsurteil (16.01.2018, Kammergericht Berlin) zur teils unzulässigen Praxis von Betreibern „sozialer Netzwerke“ im Umgang mit den privaten Daten von Internetnutzern.
Das geht Sie nichts an … oder vielleicht doch?
„noyb“ steht für „none of your business“, bedeutet auf Deutsch schlicht: „das geht Sie nichts an“ und ist der Name einer Organisation, die es Privatleuten ermöglichen soll, ihre Datenschutzrechte durchzusetzen. Ein Bericht in ZEIT-Online erklärt die Hintergründe und zur Webseite der Organisation geht es hier.