Wie sicher fühlen sich die Menschen im digitalen Raum?

Nach einer repräsentativen forsa-Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) fühlen sich fast die Hälfte der Menschen in Deutschland hinsichtlich digitaler Anwendungen bzw. im Internet nicht sicher. Der Verbraucherreport 2024 des Verbandes führt Mängel, Risiken und Gefahren vor allem zurück auf: die Steigerung von Beschwerden über Fakeshops um 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 7.000 Fälle … Weiterlesen …

Elon Musk kritisiert fehlenden Datenschutz bei WhatsApp

Elon Musk behauptete auf X (ehemals Twitter), dass WhatsApp Nacht für Nacht die Daten seiner Nutzer exportiere. Will Cathcart, der Leiter von WhatsApp bei Meta Platform, Inc, widersprach dem und erklärte, dass WhatsApp-Nachrichten verschlüsselt seien und nicht exportiert würden. Obwohl Musk von Nutzerdaten und nicht von Nachrichten sprach, haben einige Sicherheitsexperten ihm teilweise Recht gegeben. … Weiterlesen …

Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen auch Privaten Bußgelder

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sofern Daten von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden, gelten die strengen Regeln und teils drakonischen Strafandrohungen der DSGVO  grundsätzlich nicht (Art. 2.  Abs. 1 DSGVO). Allerdings gilt diese sog. „Haushaltsausnahme“ nur solange, wie bei der Verarbeitung der Daten kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. 

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Teilnahme an regierungskritischen WhatsApp-Gruppen – Deutscher in Kamerun in Haft

Ein deutscher Staatsangehöriger sitzt seit einem halben Jahr in Kamerun anscheinend aus politischen Gründen in Haft. Laut SPIEGEL ONLINE vom 26.08.19 wird dem Diplomingenieur aus Erlangen von den Behörden Kameruns vorgeworfen, er wolle den Staat destabilisieren und eine Rebellion voranbringen. Den Tatvorwurf soll seine Teilnahme an regierungskritischen WhatsApp-Gruppen untermauern.

Messenger Threema – Sicherheitsprüfung bestanden

Threema ist ein Messenger (Kurznachrichtendienst / Instant Messaging) des gleichnamigen Schweizer Unternehmens, das sich laut eigenen Angaben besonders für Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre einsetzt. Sicherheitsforscher der FH Münster hatten Gelegenheit, den bislang nicht veröffentlichten Quell-Code der Software zu überprüfen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass alle Sicherheit- und Datenschutzmechanismgen der Software intakt und wirksam … Weiterlesen …

Messenger – Schweizer Verwaltung nutzt Threema

Schweizer Behörden werden für den internen Austausch von Kurznachrichten künftig Threema einsetzen, das von einem gleichnamigen Schweizer Unternehmen entwickelt und betrieben wird. Threema gehört zu den einfach nutzbaren Messengern mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Außerdem kann in Threema – im Gegensatz zur weit verbreiteten Konkurrenz aus dem Facebook-Konzern – der Zugriff der App auf die Kontakte gesteuert bzw. … Weiterlesen …

Messenger – Frankreich setzt auf Matrix

Französische Behörden werden für den internen Austausch von Kurznachrichten künftig eine Anwendung nutzen, die auf Basis des freien und offenen Kommunikationsprotokolls  Matrix arbeitet.  Mehr lesen Sie bei golem.de. Matrix basierte Apps bzw. Dienste können für Chat, Internet- oder Video- Telefonie genutzt werden.  Das bekannteste, frei verfügbare Produkt ist derzeit Riot (riot.im), das als App / … Weiterlesen …

Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Facebook scharf 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die erneute Sicherheitspanne bei Facebook mit scharfen Worten kritisiert. Facebook hatte eingestanden, über Jahre hinweg die Kennwörter von Kunden ohne Verschlüsselung auf den Servern des Unternehmens gespeichert zu haben. Dadurch konnten angeblich über 20.000 Mitarbeiter des Unternehmens auf die Zugangsdaten zugreifen. Mehr lesen Sie bei heise online hier. In einem … Weiterlesen …

Was soll das Gerede um den Datenschutz? Was soll mir denn passieren …

… so lautet eine häufige, beschwichtigende Aussage vor allem Älterer. Vielen ist überhaupt nicht bewusst, in welchem Maße die ungehemmte Datensammelwut einiger Unternehmen zu tatsächlichen Gefährdungen und Schäden führt. Automatische Sprachsteuerungssysteme, Staubsaugerroboter, Navigationssysteme oder Systeme der Heimautomation sammeln Daten, aus denen mittels bestimmter Verarbeitungs- und Analyseregeln (Algorithmen) Profile über Gewohnheiten, Vorlieben, Interessen oder finanzieller Möglichkeiten … Weiterlesen …

Continental verbietet Messengerdienste auf dienstlichen Smartphones

Der Autozulieferer Continental verbietet seinen Mitarbeitern ab sofort, die Chat-Dienste WhatsApp und Snapchat auf dienstlichen Smartphones zu nutzen, denn die Dienste griffen sowohl auf personenbezogene, als auch vertrauliche Unternehmensdaten, beispielsweise Adressbucheinträge, zu.  Mehr lesen Sie hier bei „heise online“

WhatsApp: Bundesjustizministerin fordert Offenlegung der Schnittstellen

Viele Messengerdienste funktionieren – wie übrigens auch E-Mail – nach dem „föderativen Modell“ (engl. „Federation“). Dies bedeutet, dass Nutzer aller hier zum Einsatz kommenden Apps und Dienste miteinander kommunizieren können, egal, welche App, welche Art von Computer oder Betriebssystem oder welcher Diensteanbieter  zum Einsatz kommt. Die „geschlossenen Systeme“, bei denen nur mit Nutzern, die den … Weiterlesen …

Hierauf sollten Sie bei Kurznachrichtendiensten achten

Der „Verbraucherzentrale – Bundesverband“ weist auf rechtliche Probleme bei der Nutzung bestimmter Kurznachrichtendienste / Messenger hin.  

Unerwartete Post vom Inkassobüro?

Dahinter steckt zuweilen blanker Betrug. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Sie prüfen, ob die Forderung rechtens erscheint. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der mit dem Link verbundenen Webseite..  

Manche „sozialen Netzwerke“ verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht

Der Verbraucherzentrale – Bundesverband informiert auf seiner Webseite über ein Gerichtsurteil (16.01.2018, Kammergericht Berlin) zur teils unzulässigen Praxis von Betreibern „sozialer Netzwerke“ im Umgang mit den privaten Daten von Internetnutzern.

Was neugierige Bäckereien und manche Internetdienste gemeinsam haben

Mit einem Video macht die Stiftung Warentest auf die rigorose Sammlung von persönlichen Daten in Apps, bei der Nutzung von Webseiten oder von Internetdiensten, z.B. bei der Benutzung bestimmter Kurznachrichtendienste (Messenger / Instant Messaging) aufmerksam. Einen Bericht des „Handelsblatts“ finden Sie hier und das Video bei youtube.com (dänisch mit deutschen Untertiteln).  

Das geht Sie nichts an … oder vielleicht doch?

„noyb“ steht für „none of your business“, bedeutet auf Deutsch schlicht: „das geht Sie nichts an“ und ist der Name einer Organisation, die es Privatleuten ermöglichen soll, ihre Datenschutzrechte durchzusetzen. Ein Bericht in ZEIT-Online erklärt die Hintergründe und zur Webseite der Organisation geht es hier.  

Weitergabe von Kontaktdaten in Kurzmitteilungsdiensten kann unzulässig sein

Einige der zwischenzeitlich sehr beliebten Kurzmitteilungsdienste lesen ungefragt die Adressbücher der Mobilgeräte aus und übermitteln damit auch Daten von Menschen, die den Dienst überhaupt nicht nutzen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat nun ein bemerkenswertes Urteil in Zusammenhang mit der elterlichen Aufsichtspflicht, aber auch mit der Nutzung von Kurzmitteilungsdiensten („Messengern“) gesprochen. Das Urteil des Gerichts finden … Weiterlesen …