Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sofern Daten von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden, gelten die strengen Regeln und teils drakonischen Strafandrohungen der DSGVO grundsätzlich nicht (Art. 2. Abs. 1 DSGVO). Allerdings gilt diese sog. „Haushaltsausnahme“ nur solange, wie bei der Verarbeitung der Daten kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Wie sicher fühlen sich die Menschen im digitalen Raum?
Nach einer repräsentativen forsa-Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) fühlen sich fast die Hälfte der Menschen in Deutschland hinsichtlich digitaler Anwendungen bzw. im Internet nicht sicher. Der Verbraucherreport 2024 des Verbandes führt Mängel, Risiken und Gefahren vor allem zurück auf: die Steigerung von Beschwerden über Fakeshops um 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 7.000 Fälle … Weiterlesen …