Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Sofern Daten von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden, gelten die strengen Regeln und teils drakonischen Strafandrohungen der DSGVO grundsätzlich nicht (Art. 2. Abs. 1 DSGVO). Allerdings gilt diese sog. „Haushaltsausnahme“ nur solange, wie bei der Verarbeitung der Daten kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
freii – für einen bewussteren Umgang mit digitalen Medien
Die Nutzung digitaler Medien prägt den Alltag vieler Jugendlicher. Für verantwortungsbewusste Eltern und Erziehende stellen sich in diesem Zusammenhang dauerhafte neue Aufgaben: Orientierung geben, sinnvolle Nutzung digitaler Medien ermöglichen und zugleich Erholungszeiten sichern. Das kostenfreie Programm freii (eigene Schreibweise) der Villa Schöpflin, eine Tochter der Schöpflin-Stiftung, setzt hier an: freii will den bewusster Umgang mit … Weiterlesen …